Die Öko.Design-Verordnung 2019/1782 tritt zum 1. April 2020 in Kraft

Die europäische Union hat einen neuen Standard festgelegt ERP certification (EU) 2019/1782 für extreme Netzgeräte am1.Oktober 2019. Sie gilt ab 1.Oktober2019 und löst die(EC) No 278/2009 zum 1.April 2020ab. 2020. Der Gesetzestext ist here. Die Regelung wird gelegentlich auch als Eco Design bezeichnet.

Die wichtigsten Änderungen sind::

  • Energieeffizienzanforderungen:
    • Ab dem 1. April 2020 darf die Leistungsaufnahme bei Nulllast die folgenden Werte nicht übersteigen:
      table 1
  • Die Werte für die durchschnittliche Effizienz wurden wie folgt angehoben:
    • Ab dem 1. April 2020 darf die durchschnittliche Effizienz im Betrieb die folgenden Werte nicht unterschreiten: :
      table 2
  • Externe Mehrspannungsnetzteile, die nicht unter die Verordnung (EG) Nr. 278/2009 fallen, werden in der Union in steigender Zahl in Verkehr gebracht. Sie sollten daher in den Anwendungsbereich der Verordnung aufgenommen werden, um weitere Energieeinsparungen zu erzielen und gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.
  • Informationsanforderungen:
    • Ab dem 1. April 2020 muss das Typenschild die folgenden Angaben enthalten:
      table 3
  • Ab dem 1. April 2020 müssen die Handbücher für Endnutzer (sofern vorhanden) sowie frei zugängliche Websites der Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigten folgende Angaben in der nachstehenden Reihenfolge enthalten:
    table 4

Diese Verordnung gilt nicht für

  1. Spannungswandler
  2. unterbrechungsfreie Stromversorgungen
  3. Batterieladegeräte ohne Stromversorgungsfunktion
  4. Konverter für Lampen
  5. externe Stromversorgungsgeräte für medizinische Geräte
  6. aktive Power-over-Ethernet-Injektoren
  7. Dockingstationen für autonome Geräte
  8. externe Netzteile, die vor dem 1. April 2025 ausschließlich als Zubehör- oder Ersatzteil für ein vor dem 1. April 2020 in Verkehr gebrachtes identisches externes Netzteil in Verkehr gebracht werden, sofern auf dem Zubehör- oder Ersatzteil oder dessen Verpackung klar der Vermerk „Externes Netzteil ausschließlich als Ersatzteil zu nutzen für“ zusammen mit dem/den Primärverbraucher(n), für den/die das Zubehör- oder Ersatzteil bestimmt ist, angegeben ist.

Und es gilt für die in Annex 1 aufgeführten Geräte:

Liste elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte

  1. Haushaltsgeräte:
    • Geräte zum Kochen und zur sonstigen Verarbeitung von Lebensmitteln, zur Zubereitung von Getränken, zum Öffnen oder Verschließen von Behältnissen oder Verpackungen, zum Putzen sowie zum Pflegen von Wäsche
    • Haarschneidegeräte, Haartrockner, Haarbehandlungsgeräte, elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate, Massage- und sonstige Körperpflegegeräte
    • elektrische Messer
    • Waagen,
    • Wecker, Armbanduhren und sonstige Geräte zum Messen, Anzeigen oder Aufzeichnen der Zeit.
  2. Überwiegend zum Einsatz im Wohnbereich bestimmte informationstechnische Geräte einschließlich Kopier- und Druckgeräten sowie Set-top-Boxen.
  3. Geräte der Unterhaltungselektronik:
    • Radiogeräte;
    • Videokameras;
    • Videorekorder;
    • Hi-Fi-Anlagen;
    • Audio-Verstärker;
    • Heimkinosysteme;
    • Fernsehgeräte;
    • Musikinstrumente;
    • sonstige Geräte zur Aufnahme und Wiedergabe von Bild und Ton, auch durch Signale oder andere Technologien, mit denen Bild und Ton auf andere Weise als durch Telekommunikation verbreitet werden.
  4. Elektrische und elektronische Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte:
    • elektrische Eisenbahnen oder Autorennbahnen;
    • Spielkonsolen einschließlich handgehaltener Spielkonsolen;
    • Sportausrüstung mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen;
    • sonstige Spielzeuge, Freizeit- und Sportgeräte.

GlobTek ist der Auffassung, das Systeme die nicht spezifisch im Anhang I aufgelistet sind, nicht von der Verordnung betroffen sind. Importeure nach Europa sollten mit der Liste vertraut sein, dadurch können sie feststellen, ob die von ihnen hergestellten Produkte aufgelistet sind und ggf. eine Übereinstimmung mit den, in der Verordnung festgelegten Werte, erforderlich ist oder nicht. Nach der Überzeugung von GlobTek ist die Verordnung für Konsumerelektronik vorgesehen, die bei Haushaltsgeräten angewendet wird .

In Artikel 7 wird zudem Folgendes festgelegt:

Die Kommission überprüft diese Verordnung vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts und legt dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung sowie gegebenenfalls den Entwurf eines Überarbeitungsvorschlags bis zum am 14. November 2022 vor.Bei der Überprüfung behandelt sie insbesondere folgende Aspekte: die Möglichkeit, Mindestanforderungen an die Energieeffizienz bei einer Last von 10 % festzulegen, Optionen, drahtlose Ladegeräte und aktive PoE-Injektoren sowie externe Netzteile, die mit anderen als den in Anhang I genannten elektrischen und elektronischen Haushalts- und Bürogeräten betrieben werden, in den Anwendungsbereich dieser Verordnung einzubeziehen, sowie Optionen, Anforderungen zur Unterstützung der Ziele der Kreislaufwirtschaft, etwa in Bezug auf die Interoperabilität, festzulegen..

GlobTek liefert bereits POE Injektoren, die den neuen Vorschriften entsprechen.

GlobTek bietet eine große Menge Geräte an, die bereits der Eco-design Directive 2009/125/EC, (EU) 2019/1782 entsprechen, die fast alle weltweit zugelassen und zertifiziert sind nach ITE 60950-1, Limited Power Source, ICT 62368-1, Medical 60601-1, Household Use UL1310 und 60335-1, und andere.

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